Unsere Leistungen

  • podologische Anamnese, Befunderhebung und Beratung
  • podologische Therapie
  • Behandlung von akuten Beschwerden
  • Abtragen (auch mit Skalpell-Technik) und Schleifen von Hyperkeratosen (übermäßige Hornhaut) und Rhagaden (Fersenrisse)
  • Behandlung von Clavi (Hühneraugen) und Verrucae (Warzen)
  • Mitbehandlung von Onychomykosen (Nagelpilz)
  • Behandlung des Unguis convolutus (eingerollter Nagel)
  • Behandlung des Unguis incarnatus (eingewachsener Nagel)
  • Behandlung Onychauxis (verdickter Nägel)
  • Nagelprothetik (Reparatur von Zehennägeln)
  • Nagelkorrekturspangen auf Heilmittelverordnung
  • Reibungsschutz und Druckentlastung
  • Wundmanagement / Verbandstechnik
  • Beratung zu Fußfehlstellungen
  • Begutachtung der Schuhe und der orthopädischen Einlagen
  • Beratung zur Pflege der Füße  - Worauf sollte ich achten ? 


Da bei uns jeder Patient individuell behandelt wird, können wir auf unserer Homepage keine Pauschalpreise anbieten.



Wir akzeptieren Barzahlungen sowie EC-Kartenzahlungen.



Falls Sie unerwartet Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.

Nicht abgesagte oder zu spät abgesagte Termine müssen wir in Rechnung stellen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

Liebe Patienten,



für Ihren Besuch auf unserer Homepage bedanken wir uns herzlich. 

Auf den folgenden Seiten möchte ich Ihnen gerne einen ersten Überblick über die Tätigkeit als staatlich geprüfte Podologin, sowie unsere Fachpraxis für Podologie geben.


Wir sind eine rein therapeutische Praxis. Zu uns kommen Patienten, die Probleme mit Ihren Füßen haben bzw. drohende Probleme verhindern möchten (z. B. Diabetiker, Risikopatienten, Patienten mit Nagelpilz oder eingewachsenen Nägeln, u.s.w.).


Nach dem HeilpraktikerGesetz §1 Abs. 2 dürfen krankhafte Füße nur von einem Arzt oder Heilpraktiker behandelt werden. Diese Behandlung kann vom Arzt/Heilpraktiker an Jemanden delegiert werden, der darin ausgebildet wurde. Im Fall von krankhaften Füßen, an einen Podologen.


Die ärztliche Anordnung kann über ein Privatrezept oder bei entsprechender Indikation über eine Heilmittelverordnung erfolgen. 

Wenn Sie privat versichert sind, können Sie Ihre Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Grundsätzlich ist die Behandlung bar 

oder mit der EC-Karte direkt in der Praxis zu entrichten.


Seit dem 01.07.2020 können neben Diabetikern auch Patienten mit krankhaften Schädigungen am Fuß aufgrund einer neurologischen

Störung oder eines Querschnittsyndroms eine Heilmittelverordnung bekommen. 


Unsere Praxis hat eine Zulassung für alle Krankenkassen.


Wir bieten keinerlei kosmetische Leistungen an!